Was ist eine Gegenseitigkeits-gesellschaft?

Eine eindeutige Definition besteht nicht. EU-weit agieren Gegenseitigkeitsgesellschaften unter vielfältigen Rechtsformen, denen fünf Hauptwesenszüge gemeinsam sind:

1. Zunächst sind Gegenseitigkeitsgesellschaften juristische Personen privaten Rechts.

Zunächst sind Gegenseitigkeitsgesellschaften juristische Personen privaten Rechts.

2. Zum Zweiten vereinen Gegenseitigkeitsgesellschaften Personengruppen

Zum Zweiten vereinen Gegenseitigkeitsgesellschaften Personengruppen (natürliche oder juristische Personen), bei denen die Anliegen von Menschen vor den finanziellen Interessen der Organisation stehen. Als solidaritätsbasierte Organisationen ist ihr genereller Zweck der Schutz vor Risiken oder die Erbringung von Leistungen mit Bezug zum menschlichen Leben.

Gegenseitigkeitsgesellschaften sind gemeinnützige Organisationen, obwohl finanzielle Nachhaltigkeit eine ihrer Hauptsorgen darstellt. Daher sind finanzielle Überschüsse ohne Gewinnstreben zu generieren. Diese werden nicht wie in den meisten Fällen an die Mitglieder weitergegeben, sondern in gegenseitige Aktivitäten reinvestiert bzw. für soziale Begleitmaßnahmen zum Wohle bedürftiger Personen verwendet.

3. Drittens sind Gegenseitigkeitsgesellschaften demokratisch geführt

Drittens sind Gegenseitigkeitsgesellschaften demokratisch geführt. Normalerweise sind alle Mitglieder stimmberechtigt, was auch über Delegierte oder Interessengruppen erfolgen kann.

4. Zum Vierten ist Solidarität unter den Mitgliedern wesentlich und in der Satzung verankert

Zum Vierten ist Solidarität unter den Mitgliedern wesentlich und in der Satzung verankert. Aufnahme und Austritt sind, in Übereinstimmung mit der Satzung der Organisation, auf freiwilliger Basis möglich.

5. Und letztlich werden Überschüsse zum Nutzen der Mitglieder eingesetzt

Und letztlich werden Überschüsse zum Nutzen der Mitglieder eingesetzt, da diese die Gegenseitigkeitsgesellschaft bilden. Somit ist ihr erster Zweck die Erfüllung des gemeinsamen Bedarfs ihrer Mitglieder und nicht die Erzielung von Gewinnen oder Renditen. Gegenseitigkeits-versicherer können Vorteile in Form von Beitragsnachlässen oder Investitionen in die Verbesserung der Versicherungsleistungen, zur Geschäftsentwicklung oder durch Erhöhung der „Eigenmittel“ erhalten. Sie können ebenso der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.

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Über Krankenbetreuung und soziale Dienste versorgen Gegenseitigkeitsgesellschaften rund 230 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Die Mitglieder der AIM sind in der Hauptsache Vereine auf Gegenseitigkeit, einer besonderen Form von Gegenseitigkeitsgesellschaften, die Krankenversicherungen anbieten. Je nach Staat sind sie in die gesetzliche bzw. freiwillige Krankenversicherung eingebunden und in manchen Fällen mit der Umsetzung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems betraut. Zusätzlich verfolgen unsere Mitglieder Ziele in den Bereichen soziale Sicherung und Lebensqualität wie Krankenbetreuung und soziale Dienste.
Die meisten europäischen Länder erlauben Gegenseitigkeitsgesellschaften eine exklusive Rolle im (Rück-) Versicherungsmarkt, so in Österreich, Bulgarien, Zypern, Deutschland, Dänemark, Finnland (einschließlich der gesetzlichen Rente), Lettland, Malta, in den Niederlanden, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden und Slowenien. Dort fungieren sie als Versicherer.
In Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Italien, Luxemburg und Portugal wird zwischen Gegenseitigkeitsversicherern und Vereinen auf Gegenseitigkeit unterschieden.

Die Bedeutung von Gegenseitigkeitsgesellschaften für Europa

Gegenseitigkeitsgesellschaften repräsentieren rund 16% des europäischen Versicherungsmarktes (13% bei Personen- und 21% bei Sachversicherungen) bzw. ein Beitragsvolumen von 180 Mrd. Euro. Sie verwalten Anlagen in Höhe von 1160 Mrd. Euro und beschäftigen über 200.000 Menschen. Einige Gegenseitigkeitsversicherer zählen zu den größten Versicherungsunternehmen.

Zur weiteren Information lesen Sie bitte unsere Broschüre.