AIM veröffentlicht Position zum Vorschag der EU-Kommission für ein Gesetz über kritische Arzneimittel
AIM hat seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gesetz über kritische Arzneimittel veröffentlicht, die die Ansichten seiner Mitglieder in ganz Europa widerspiegelt. AIM begrüßt die Bemühungen der EU, die Arzneimittelsicherheit zu stärken und Lieferabhängigkeiten zu verringern, betont jedoch die Notwendigkeit eines transparenten und von Solidarität geprägten Ansatzes.
„Das Gesetz über kritische Arzneimittel ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sein Erfolg wird davon abhängen, wie transparent und inklusiv es umgesetzt wird. AIM appelliert an die EU, sicherzustellen, dass Solidarität und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt aller Maßnahmen bleiben“, erklärte Verena Nold, Vizepräsidentin von AIM für Europa.
AIM unterstreicht, dass die Unionsliste kritischer Arzneimittel regelmäßig durch einen transparenten und inklusiven Prozess aktualisiert werden muss, an dem die Europäische Arzneimittel Agentur, die Mitgliedstaaten und relevante Interessengruppen beteiligt sind. Ein dynamischer und kollaborativer Ansatz ist unerlässlich, damit die Liste relevant bleibt und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der öffentlichen Gesundheit reagiert.
AIM unterstützt auch den Ausbau und die Diversifizierung freiwilliger gemeinsamer Beschaffungsmechanismen als konkreten und wirksamen Weg, um Versorgungssicherheit zu erhöhen, Erschwinglichkeit zu verbessern und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
Der Verband begrüßt den Fokus des Gesetzes auf strategische Projekte zur Steigerung pharmazeutischer Produktionskapazitäten in der EU, weist jedoch darauf hin, dass angemessene und nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden muss. Solche Investitionen dürfen die finanzielle Nachhaltigkeit solidarischer Krankenversicherungssysteme, einem Eckpfeiler gerechter Versorgung in der EU, nicht gefährden.
Im Einklang mit seinem Bekenntnis zu Gleichberechtigung und Rechenschaftspflicht fordert AIM vollständige Transparenz bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere bei Vereinbarungen zur Bevorratung. Das ist unerlässlich, um Marktverzerrungen zu vermeiden