AIM BEGRÜSST EINIGUNG ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GESUNDHEITSDATENRAUM
Die AIM begrüßt die vorläufige Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über den Entwurf der Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum, die am 15. März 2024 gefunden wurde. Die Einigung ist eine wichtige Errungenschaft auf dem Weg zur Patientenzentrierung und gibt den Mitgliedstaaten genügend Zeit, die Verordnung umzusetzen. Die AIM freut sich, dass die digitale Gesundheitskompetenz in die Verordnung aufgenommen wurde.