Standpunkt der AIM zum EHDS

13.03.2023

Die Krankenkassen und gemeinnützigen Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unterstützen eine bessere Nutzung von Daten und begrüßen daher den Vorschlag zum Europäischen Gesundheitsdatenraum. Die AIM stimmt dem enormen Potenzial zu, das eine flexible Nutzung von Gesundheitsdaten für die Patientenzentrierung und die Verbesserung von Qualität und Ergebnisse hat. Eine engere Zusammenarbeit bei der Nutzung von Gesundheitsdaten soll den Zugang der Patienten zur Gesundheitsfürsorge verbessern und eine bessere Vorhersage der Behandlungskosten ermöglichen (z.B. den zu zahlenden Betrag, der vom vom Gesundheitssystem erstattet wird).

Wir schlagen die folgenden Empfehlungen vor:

  • Respektierung der bereits bestehenden nationalen Datenstrukturen
  • Finanzielle Unterstützung durch Europa
  • Stärkung des Einflusses der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung des Gesundheitsdatenraumes
  • Förderung von Digitale Datenkompetenz, um eine Vergrößerung der Ungleichheit zu vermeiden
  • Cybersicherheit ist unverzichtbar
  • Prävention als Hauptziel des Europäischen Gesundheitsdatenraums
  • Einführung eines effizienten und einheitlichen Zertifizierungsverfahrens für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten
  • eine Umsetzungsfrist von 5 Jahren (unter der Bedingung, dass alle technischen Details innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten beschlossen werden’)
  • Sicherstellung der Datenqualität in den Europäischen Gesundheitsakten
  • Selbstzertifizierung von Softwareanbietern für EHR-Systeme und Wellness-Apps ist nicht ausreichend
  • Gesundheitsdaten, die von Wellness-Anwendungen und anderen digitalen Anwendungen erzeugt werden, sollten nicht Teil der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten sein
  • Klarstellung, was unter beabsichtigten Zweck zur Nutzung von Gesundheitsdaten für die öffentliche Gesundheit und die soziale Sicherheit verstanden wird
  • Klarstellung des Begriffes der “Verbotenen Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten”,  um “Shopping” zu vermeiden
  • Vollständige Offenlegung und Transparenz über die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Forschung und Innovation
  • Der direkte Austausch zwischen dem Antragsteller und dem einzelnen Dateninhaber sollte freiwillig sein.

Lesen Sie unser Positionspapier: AIM position on the European Health Data Space_final